Welche Voraussetzungen für die Aufnahme brauche ich?

Aufnahmevoraussetzungen für das Sozialpädagogische Einführungsjahr SEJ

  • Ein mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (nicht älter als 3 Monate), das ausweist, dass die/der Bewerber/in für den Beruf der/des Erzieherin/Erziehers geeignet ist (siehe Download-Bereich)

Aufnahmevoraussetzungen für die Hauptausbildung zur/zum Erzieher*in (lt. FakO)

  • Ein mittlerer Schulabschluss
  • Eine einschlägige berufliche Vorbildung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (nicht älter als 3 Monate), das ausweist, dass die/der Bewerber/in für den Beruf der/des Erzieherin/Erziehers geeignet ist. (siehe Download-Bereich)

Was muss ich für die Bewerbung einreichen?

Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • beglaubigte Kopien der letzten Zeugnisse: 9. oder 10. Kl. RS/Gym/BFS u.ä.
  • Nachweise über Praktika und/oder ehrenamtliche Tätigkeiten (FSJ, Jugendarbeit u.ä.)

Bewerbungszeitraum

1. September bis 31. Mai des Schuljahres, in dem die Ausbildung beginnt - die zeitliche Reihenfolge wird berücksichtigt

Vorstellungstermin

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine telefonische oder schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch

Und wie geht es weiter?

Im Falle einer Zusage...

  • Erklärung der Annahme/Absage des Schulplatzes einreichen
  • Praktikumsstelle suchen und durch die Schule genehmigen lassen
  • Vertrag mit der Praktikumsstelle abschließen (siehe Download-Bereich)
  • Ärztliches Zeugnis an die Schule senden (siehe Download-Bereich)
  • Polizeiliches Führungszeugnis einreichen (siehe Download-Bereich)
  • Personalbogen zuschicken (siehe Download-Bereich)